Bildungskarenz in Österreich: Ihr Weg zur bezahlten Weiterbildung

Die Bildungskarenz ist so etwas wie das bestgehütete Geheimnis des österreichischen Arbeitsmarktes. Nicht weil sie tatsächlich geheim wäre – sondern weil erstaunlich wenige ArbeitnehmerInnen wissen, wie gut sie funktioniert. Im Kern ist die Idee simpel: Sie lassen sich von Ihrem Arbeitgeber für zwei bis zwölf Monate freistellen, bilden sich weiter und erhalten vom AMS ein Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Ihr Arbeitsplatz bleibt Ihnen erhalten.

Voraussetzungen für die Bildungskarenz

Bildungskarenz in Österreich: Ihr Weg zur bezahlten Weiterbildung

Die rechtliche Grundlage der Bildungskarenz findet sich im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG). Die wichtigsten Voraussetzungen:

Mindestbeschäftigungsdauer

Sie müssen mindestens sechs Monate ununterbrochen bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen sind es drei Monate, wenn das Beschäftigungsverhältnis vorher mindestens sechs Monate gedauert hat.

Ein häufiger Irrtum: Manche denken, sie bräuchten sechs Monate Beschäftigung insgesamt. Nein – es müssen sechs Monate beim selben Arbeitgeber sein.

Einverständnis des Arbeitgebers

Das ist der kniffligste Punkt. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz – Ihr Arbeitgeber muss zustimmen. In der Praxis sagen die meisten Arbeitgeber ja, weil sie die Vorteile sehen: qualifiziertere MitarbeiterInnen, keine Gehaltskosten während der Karenz (das übernimmt das AMS) und ein motivierteres Team.

Wie überzeuge ich meinen Chef? Am besten mit einem klaren Konzept. Zeigen Sie, welche Weiterbildung Sie planen, wie das Unternehmen davon profitiert und wie Ihre Aufgaben während der Abwesenheit verteilt werden können. Die meisten Arbeitgeber schätzen dieses proaktive Vorgehen.

Weiterbildungsnachweis

Sie müssen dem AMS nachweisen, dass Sie tatsächlich eine Weiterbildung absolvieren – mindestens 20 Wochenstunden. Bei Betreuungspflichten für Kinder unter sieben Jahren sind es 16 Wochenstunden. Akzeptiert werden Kurse, Lehrgänge, FH-Studiengänge, Universitätsstudien und sogar bestimmte Online-Weiterbildungen.

Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld entspricht dem Arbeitslosengeld, also 55 Prozent des Nettoeinkommens. Es gibt einen Mindestbetrag (aktuell ca. 16,- Euro pro Tag) und einen Höchstbetrag. Für einen durchschnittlichen Angestellten mit einem Monatsbrutto von 3.000 Euro liegt das Weiterbildungsgeld bei etwa 1.100 bis 1.200 Euro netto monatlich.

Dazu kommt: Sie dürfen während der Bildungskarenz geringfügig dazuverdienen (aktuell bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro monatlich). Das macht die Bildungskarenz finanziell besser planbar als viele denken.

Dauer und Aufteilung

Die Bildungskarenz dauert mindestens zwei Monate und maximal zwölf Monate. Sie kann in Teile gestückelt werden – das Minimum pro Teil sind zwei Monate. Innerhalb von vier Jahren ab Antritt der ersten Bildungskarenz müssen alle Teile konsumiert sein.

Ein Beispiel: Sie nehmen drei Monate Bildungskarenz für einen WIFI-Lehrgang, arbeiten dann wieder ein Jahr und nehmen dann weitere vier Monate für ein FH-Semester. Das ist möglich, solange beide Teile innerhalb der Vier-Jahres-Frist liegen.

Welche Weiterbildungen eignen sich?

Bildungskarenz in Österreich: Ihr Weg zur bezahlten Weiterbildung - illustration

Die Bildungskarenz ist flexibel. Beliebte Optionen:

  • FH-Studiengänge: Ein oder zwei Semester eines berufsbegleitenden Studiums als Vollzeitstudium absolvieren
  • WIFI/BFI-Lehrgänge: Bilanzbuchhalter, Personalverrechner, IT-Diplome
  • Universitäre Weiterbildung: Lehrgänge an der Universität für Weiterbildung Krems
  • Sprachaufenthalte: Intensive Sprachkurse, auch im Ausland
  • Online-Studiengänge: Fernstudien und MOOCs, wenn sie das Stundenminimum erfüllen

Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Weiterbildung aussuchen

Recherchieren Sie das Kursangebot und achten Sie auf den Zeitaufwand (mindestens 20 Wochenstunden). Holen Sie eine Kursbestätigung ein, die den Umfang ausweist.

2. Arbeitgeber ansprechen

Führen Sie ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und schließen Sie eine schriftliche Vereinbarung über die Bildungskarenz ab. Diese Vereinbarung braucht das AMS.

3. Antrag beim AMS stellen

Reichen Sie den Antrag auf Weiterbildungsgeld bei Ihrer AMS-Geschäftsstelle ein. Sie brauchen: Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, Kursbestätigung, Meldezettel und Identitätsnachweis.

4. Nachweise erbringen

Während der Bildungskarenz müssen Sie dem AMS den Kursbesuch nachweisen – meistens durch Teilnahmebestätigungen oder Prüfungsnachweise.

Häufig gestellte Fragen zur Bildungskarenz

Bleibt mein Arbeitsplatz während der Bildungskarenz erhalten?

Ja. Die Bildungskarenz ist eine Freistellung von der Arbeitspflicht – das Arbeitsverhältnis bleibt aufrecht. Ihr Arbeitgeber kann Sie während der Bildungskarenz nicht kündigen (Motivkündigungsschutz). Nach Ende der Karenz kehren Sie an Ihren Arbeitsplatz zurück.

Kann mein Arbeitgeber die Bildungskarenz ablehnen?

Ja, es gibt keinen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz. In der Praxis stimmen aber die meisten Arbeitgeber zu, weil sie keine Gehaltskosten tragen und nach der Karenz qualifiziertere MitarbeiterInnen zurückbekommen. Ein gutes Gespräch mit konkretem Weiterbildungsplan hilft.

Wie viel darf ich während der Bildungskarenz dazuverdienen?

Sie dürfen bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2026: 518,44 Euro/Monat) dazuverdienen, auch bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber. Darüber hinausgehende Einkünfte führen zur Kürzung oder zum Entfall des Weiterbildungsgeldes.

Kann ich die Bildungskarenz auch für ein Fernstudium nutzen?

Ja, wenn das Fernstudium die Mindestanforderung von 20 Wochenstunden erfüllt. Das AMS akzeptiert auch Online-Formate, solange Sie den Zeitaufwand nachweisen können. Achten Sie auf die Dokumentation.

Was ist der Unterschied zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit?

Bei der Bildungskarenz werden Sie vollständig freigestellt und erhalten Weiterbildungsgeld. Bei der Bildungsteilzeit reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent und erhalten ein anteiliges Bildungsteilzeitgeld. Die Bildungsteilzeit dauert zwischen vier Monaten und zwei Jahren.

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