Bildungsteilzeit heißt jetzt Weiterbildungsteilzeit: Das gilt 2026
- Die Bildungsteilzeit gibt es für neue Fälle nicht mehr – seit 1. April 2025 keine neuen Vereinbarungen, Anträge auf Bildungsteilzeitgeld nur bis 31. März 2025
- Nachfolger seit 1. Jänner 2026: die Weiterbildungsteilzeit mit der Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT) des AMS, Anträge seit 8. Juni 2026
- Arbeitszeit um 25 bis 50 Prozent reduzieren, mindestens 10 Wochenstunden Weiterbildung bzw. 10 ECTS pro Semester
- Dauer: 4 Monate bis 2 Jahre, in Modulen von je mindestens 4 Monaten innerhalb von 4 Jahren
Quelle: ams.at — aktuelle Werte und Antragsformulare dort abrufbar
Wer heute noch nach „Bildungsteilzeit" sucht, landet bei einem Modell, das es in dieser Form nicht mehr gibt: Für neue Vereinbarungen ist seit 1. April 2025 Schluss, Anträge auf das klassische Bildungsteilzeitgeld gingen nur bis 31. März 2025. Was bleibt, ist der Bedarf – arbeiten und gleichzeitig ein Studium, einen Lehrgang oder ein MBA-Programm abschließen, ohne monatelang ganz auszusteigen. Seit 1. Jänner 2026 regelt dafür die Weiterbildungsteilzeit nach § 11a AVRAG die Rechtsgrundlage, abgesichert über die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT) des AMS – Anträge dafür nimmt das AMS seit 8. Juni 2026 entgegen.
Heißt jetzt Weiterbildungsteilzeit – das gilt
Praktisch ändert sich am Grundprinzip wenig: Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber eine Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit um mindestens 25 und höchstens 50 Prozent, die reduzierte Arbeitszeit darf 10 Wochenstunden nicht unterschreiten. Für die Dauer der Weiterbildungsteilzeit zahlt das AMS die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe als Ausgleich für den Einkommensverlust. Neu ist vor allem das Etikett – und ein paar Details, die genau für die Zielgruppe zählen, die berufsbegleitend Bachelor, Master oder MBA macht.
Die Vollzeit-Variante, bei der Sie komplett freigestellt werden, heißt seit der Reform Weiterbildungszeit und ist im Artikel zur Weiterbildungszeit in Österreich 2026 beschrieben, inklusive Mindestbetrag der Beihilfe und Arbeitgeberbeteiligung. Hier geht es um die Teilzeit-Variante und ihre Besonderheiten fürs Studieren neben dem Job.
Weiterbildungsteilzeit fürs Studium: Was zählt, was nicht
Wochenstunden oder ECTS: die Rechenregel im tertiären Bereich
Für Kurse außerhalb von Hochschulen zählt die Wochenstunden-Regel: mindestens 10 Wochenstunden Weiterbildung, bei Kinderbetreuungspflichten bis zum vollendeten 7. Lebensjahr genügen 8. Für ein Studium oder einen Lehrgang im tertiären Bereich gilt stattdessen die ECTS-Regel: Laut AMS-Richtlinie sind Ausbildungsvorhaben im tertiären Bereich für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe erst ab mindestens 10 ECTS pro Semester bzw. innerhalb von 6 Monaten förderbar, bei Kinderbetreuungspflichten reichen 8 ECTS. Entscheidend ist, dass diese Schwelle tatsächlich pro Semester erreicht wird – nicht nur im Schnitt über das ganze Studium.
Fernstudium: reine Online-Kurse fallen durch
Hier liegt die Stolperfalle für alle, die „fernstudium bildungsteilzeit" suchen: Qualifizierungen, die als reine Online-Kurse zeit- und ortsunabhängig durchgeführt werden, sind laut Richtlinie nicht förderbar – auch dann nicht, wenn punktuell per Mail, Telefon oder Forum betreut wird. Was zählt, sind Präsenzformate oder Live-Online-Formate, für die dem AMS ein Zugangslink zur Überprüfung der Teilnahme zur Verfügung gestellt wird. Ein Fernstudium ganz ohne fixe Online-Termine bringt also kein WBT, eines mit verpflichtenden Live-Seminaren oder Präsenzblöcken dagegen schon, sofern die ECTS-Grenze erreicht wird. Einen generellen Überblick liefert unser Vergleich zum Fernstudium in Österreich.
Module und Blöcke: vier Monate pro Teil, vier Jahre Zeit
Ein Studium lässt sich selten in einem Stück durchziehen – Semester, Praktika, vielleicht eine Pause dazwischen. Die Richtlinie erlaubt genau das: Mehrere Ausbildungen oder Module mit einem im Bildungsplan festgehaltenen Ausbildungsziel können während der Weiterbildungsteilzeit absolviert werden, jedes Modul muss aber mindestens 4 Monate dauern. Alle Teile zusammen müssen innerhalb von 4 Jahren konsumiert werden, die maximale Förderungsdauer in Blöcken liegt laut Richtlinie bei insgesamt 738 Kalendertagen – etwa zwei Semester, eine Praxispause, dann die nächsten zwei Semester als zweites Modul.
Wechsel zwischen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit
Wer zunächst die Vollzeit-Variante gewählt hat und merkt, dass eine Teilzeit-Lösung besser zum Studium passt, muss nicht neu anfangen. Laut Richtlinie ist ein einmaliger Wechsel von Weiterbildungszeit zu Weiterbildungsteilzeit möglich: Der nicht ausgeschöpfte Rest der Weiterbildungszeit darf höchstens im doppelten Ausmaß als Weiterbildungsteilzeit vereinbart werden (Umrechnung 1:2), mit Mindestdauer 4 Monate. Umgekehrt gilt die Umrechnung 2:1, mit Mindestdauer 2 Monate für die neue Weiterbildungszeit. Mehr zur Vollzeit-Seite – inklusive Mindestbetrag und Arbeitgeberbeteiligung – steht im Artikel zur Weiterbildungszeit.
Wie viel zahlt das AMS? Das Stufenmodell der Weiterbildungsteilzeitbeihilfe
Konkrete Eurobeträge ändern sich jährlich, deshalb lohnt sich für die aktuelle Höhe der Blick auf ams.at. Das Prinzip bleibt aber gleich: Die Beihilfe folgt einem einkommensabhängigen Stufenmodell, das die durchschnittliche Beitragsgrundlage der letzten 12 Monate zugrunde legt. Für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe wird dieser Tagsatz um den Prozentsatz der vereinbarten Arbeitszeitreduktion verringert – eine Arbeitgeberbeteiligung wie bei der Vollzeit-Variante gibt es hier nicht. Ein Beispiel aus der Richtlinie (Werte 2025) macht es greifbar: Bei einer durchschnittlichen Beitragsgrundlage von 2.200 Euro (Stufe 3) und 50 Prozent Arbeitszeitverkürzung ergibt sich ein Tagsatz von 21,72 Euro – 50 Prozent von 43,44 Euro – also rund 651,60 Euro im Monat bei 30 Tagen.
Pflichten während der Weiterbildungsteilzeit
Drei Punkte sind für die WBT-Zielgruppe besonders relevant. Erstens: Anders als bei der Weiterbildungsbeihilfe ist für die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe keine verpflichtende Bildungsberatung vorgesehen. Zweitens bleibt die einmal vereinbarte Arbeitszeitreduktion fix: Eine Änderung ist laut Richtlinie während der laufenden Weiterbildungsteilzeit nicht möglich. Drittens braucht es einen Fortschrittsnachweis: Ohne eigene Erfolgsbescheinigung verlangt das AMS mindestens 75 Prozent Anwesenheit, bei einem Studium reicht der Nachweis der absolvierten ECTS pro Semester bzw. nach 6 Monaten.
Alte Bildungsteilzeit vs. Weiterbildungsteilzeit im Überblick
| Merkmal | Bildungsteilzeit (alt) | Weiterbildungsteilzeit (neu) |
|---|---|---|
| Geldleistung | Bildungsteilzeitgeld | Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT) |
| Rechtliche Basis | § 11a AVRAG, Regelung bis 31.12.2025 | § 11a AVRAG, reformiert, gültig seit 1.1.2026 |
| Neue Vereinbarungen | Keine mehr seit 1.4.2025; Anträge nur bis 31.3.2025, ab 1.6.2025 gar keine mehr | Anträge beim AMS seit 8.6.2026 |
| Bereits laufende Fälle | Auszahlung läuft praktisch unverändert weiter | Betrifft nur neue Fälle ab 8.6.2026 |
Weiterbildungsteilzeit, Weiterbildungszeit oder einfach Teilzeit studieren?
Nicht jede Lösung für „arbeiten und studieren" muss über das AMS laufen. Wer ohnehin kürzertreten will, ohne eine Förderung zu beantragen, findet den breiteren Überblick im Artikel zum Teilzeitstudium. Wer stattdessen ganz aussteigen möchte, liegt bei der Bildungskarenz richtig – unter dem neuen Namen Weiterbildungszeit. Welche AMS-Förderungen für die eigene Weiterbildung überhaupt infrage kommen, zeigt der Überblicksartikel zur AMS-Förderung für Weiterbildung 2026. Für die Kurskosten selbst lohnt sich zusätzlich ein Blick auf Länderförderungen und die steuerliche Absetzbarkeit.
Häufig gestellte Fragen zur Weiterbildungsteilzeit
Gibt es das Bildungsteilzeitgeld noch?
Für neue Fälle nicht mehr: Seit 1. April 2025 sind keine neuen Vereinbarungen mehr möglich, Anträge auf Bildungsteilzeitgeld gingen nur bis 31. März 2025. Bereits laufende Fälle werden unverändert weiterbezahlt. Seit 1. Jänner 2026 gilt rechtlich die Weiterbildungsteilzeit, Anträge beim AMS seit 8. Juni 2026.
Zählt ein Fernstudium für die Weiterbildungsteilzeit?
Nur teilweise. Reine Online-Kurse, die zeit- und ortsunabhängig ablaufen, sind laut AMS-Richtlinie nicht förderbar – auch wenn punktuell per Mail oder Telefon betreut wird. Präsenzanteile oder Live-Online-Formate mit Zugangslink für das AMS zählen dagegen zu den Wochenstunden bzw. ECTS.
Wie viele Wochenstunden oder ECTS muss mein Studium haben?
Im tertiären Bereich braucht es durchschnittlich mindestens 10 ECTS pro Semester bzw. innerhalb von 6 Monaten, bei Kinderbetreuungspflichten für Kinder bis 7 Jahre genügen 8 ECTS. Außerhalb von Studien gilt die Grenze von mindestens 10 Wochenstunden Weiterbildung.
Kann ich zwischen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit wechseln?
Ja, einmalig. Ungenütztes Volumen der Weiterbildungszeit darf im doppelten Ausmaß als Weiterbildungsteilzeit vereinbart werden (Umrechnung 1:2), umgekehrt gilt die Umrechnung 2:1. Die Mindestdauer des jeweils neuen Teils bleibt bestehen: 4 Monate für die Weiterbildungsteilzeit, 2 Monate für die Weiterbildungszeit.
Muss ich vor der Weiterbildungsteilzeit eine Bildungsberatung machen?
Nein. Die AMS-Richtlinie sieht die verpflichtende Bildungsberatung ausdrücklich nur für die Weiterbildungsbeihilfe (Vollzeit-Variante) vor. Wer eine Weiterbildungsteilzeitbeihilfe beantragt, ist laut Richtlinie zu keiner Bildungsberatung verpflichtet.
Wie lange kann ich die Weiterbildungsteilzeit nützen?
Mindestens 4 Monate, maximal 2 Jahre, aufgeteilt in Module von je mindestens 4 Monaten innerhalb von 4 Jahren. Werden mehrere Blöcke genutzt, darf die Gesamtdauer laut Richtlinie 738 Kalendertage nicht überschreiten.
Lesen Sie auch
Quellen
- AMS Bundesrichtlinie Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT), AMF/08/2025
- AMS: Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit
- Sozialministerium: Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
- WKO Vorarlberg: Abschaffung Bildungskarenz und Bildungsteilzeit