Bildungsteilzeit: Arbeiten und Weiterbilden gleichzeitig
Nicht jeder kann oder will sich monatelang vom Job freistellen lassen. Wer Weiterbildung und Beruf parallel laufen lassen möchte, hat in Österreich mit der Bildungsteilzeit eine attraktive Alternative zur Bildungskarenz. Das Modell: Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit um mindestens ein Viertel und erhalten dafür ein Bildungsteilzeitgeld vom AMS.
So funktioniert die Bildungsteilzeit
Die Bildungsteilzeit ist im AVRAG geregelt und funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber eine Reduktion Ihrer Normalarbeitszeit. Die Mindestarbeitszeit muss bei zehn Wochenstunden liegen, die Reduktion muss mindestens 25 Prozent und darf maximal 50 Prozent der bisherigen Arbeitszeit betragen.
Ein Beispiel: Bei einer 40-Stunden-Woche können Sie auf 20 bis 30 Stunden reduzieren. Ihr Gehalt sinkt entsprechend, aber das AMS zahlt ein Bildungsteilzeitgeld als Ausgleich.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei der Bildungskarenz:
- Mindestens sechs Monate ununterbrochene Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber
- Schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Arbeitszeitreduktion
- Nachweis einer Weiterbildung im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden
- Die reduzierte Arbeitszeit darf nicht unter zehn Wochenstunden liegen
Weiterbildungsnachweis
Der Nachweis der Weiterbildung muss mindestens zehn Wochenstunden umfassen – weniger als bei der Bildungskarenz (20 Stunden). Das macht die Bildungsteilzeit besonders geeignet für berufsbegleitende Studiengänge, Abendkurse oder kompakte WIFI-Lehrgänge.
Höhe des Bildungsteilzeitgeldes
Das Bildungsteilzeitgeld beträgt pro Stunde der Arbeitszeitreduktion 0,88 Euro pro Tag (Stand 2026). Bei einer Reduktion von 40 auf 30 Stunden (also 10 Stunden weniger) ergibt das: 10 x 0,88 x 30 = rund 264 Euro monatlich. Das klingt nach wenig, aber zusammen mit dem reduzierten Gehalt ergibt sich ein Nettoeffekt, der oft bei 85-90 Prozent des bisherigen Einkommens liegt.
Der große Vorteil gegenüber der Bildungskarenz: Sie bleiben voll sozialversichert über Ihr Arbeitsverhältnis, sammeln weiter Pensionszeiten und behalten den Kontakt zum Beruf.
Dauer der Bildungsteilzeit
Die Bildungsteilzeit dauert mindestens vier Monate und maximal zwei Jahre. Sie kann auch in Teile gestückelt werden, wobei jeder Teil mindestens vier Monate dauern muss. Innerhalb von vier Jahren müssen alle Teile konsumiert sein.
Ein strategischer Ansatz: Viele nutzen die Bildungsteilzeit für ein ganzes berufsbegleitendes Studium – zwei Jahre Bildungsteilzeit reichen für den Bachelor an einer FH, wenn man vorher schon einige Semester absolviert hat.
Bildungsteilzeit vs. Bildungskarenz – was passt besser?
| Kriterium | Bildungskarenz | Bildungsteilzeit |
|---|---|---|
| Arbeitszeit | Vollständige Freistellung | Reduktion um 25-50% |
| Dauer | 2-12 Monate | 4-24 Monate |
| Geldleistung | Weiterbildungsgeld (≈ ALG) | Bildungsteilzeitgeld (anteilig) |
| Weiterbildung | Min. 20 Wochenstunden | Min. 10 Wochenstunden |
| Sozialversicherung | Über AMS | Über Arbeitgeber |
| Geeignet für | Intensive Kurse, Vollzeitstudium | Berufsbegleitendes Studium |
Antrag und Ablauf
Der Antrag läuft analog zur Bildungskarenz: Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, Antrag beim AMS mit Kursbestätigung, Nachweispflicht während der Bildungsteilzeit. Das AMS prüft die Unterlagen und bewilligt das Bildungsteilzeitgeld.
Ein praktischer Hinweis: Die Bildungsteilzeit und die Bildungskarenz können auch kombiniert werden. Sie können zuerst drei Monate Bildungskarenz nehmen und danach acht Monate Bildungsteilzeit – solange das Gesamtausmaß innerhalb der Grenzen bleibt.
Häufig gestellte Fragen zur Bildungsteilzeit
Kann ich die Bildungsteilzeit mit Elternteilzeit kombinieren?
Nein, eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Bildungsteilzeit und Elternteilzeit ist nicht möglich. Nach Ende der Elternteilzeit können Sie aber in die Bildungsteilzeit wechseln.
Darf ich während der Bildungsteilzeit den Arbeitgeber wechseln?
Nein, die Bildungsteilzeit ist an das konkrete Arbeitsverhältnis gebunden. Ein Arbeitgeberwechsel beendet die Bildungsteilzeit und den Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld.
Werden die Kurskosten auch übernommen?
Das Bildungsteilzeitgeld deckt nur den Einkommensverlust ab, nicht die Kurskosten. Für die Kurskosten können Sie Länderförderungen (Bildungsscheck) oder die steuerliche Absetzbarkeit nutzen.