Weiterbildungsförderung Österreich 2026: Der vollständige Überblick über alle Fördermöglichkeiten
Weiterbildungsförderung Österreich 2026: Alle Möglichkeiten im Überblick
Schnellantwort: In Österreich gibt es 2026 mehrere Wege, Weiterbildung finanziell fördern zu lassen. Die neue Weiterbildungsbeihilfe (ab 8. Juni 2026, Nachfolger der Bildungskarenz) zahlt mindestens € 41,49 täglich für bis zu 12 Monate. Das Fachkräftestipendium sichert bis zu 3 Jahre lang Lebenshaltungskosten für Ausbildungen in Mangelberufen. Hinzu kommen WKO-Bildungsschecks, Landesförderungen und die steuerliche Absetzbarkeit von Kurskosten als Werbungskosten. Dieser Leitfaden fasst alle Programme zusammen – sortiert nach Ihrer persönlichen Situation.
Warum dieser Überblick notwendig ist
Das AMS erklärt auf seiner Website die AMS-Förderungen. Die Arbeiterkammer informiert über die Weiterbildungsbeihilfe. Das BMF beschreibt die steuerliche Seite. Und die WKO listet ihre eigenen Bildungsschecks. Nirgendwo steht, wie diese Programme zusammenspielen – oder welches für wen das Richtige ist.
Dazu kommt eine große Zäsur: Mit 8. Juni 2026 wurde die Bildungskarenz abgeschafft. An ihre Stelle trat die Weiterbildungsbeihilfe, ein strukturell anderes Modell ohne Rechtsanspruch. Wer noch unter dem alten System plant, riskiert eine böse Überraschung. Wer das neue System versteht, kann es gezielt nutzen.
Die wichtigste Neuerung 2026: Weiterbildungsbeihilfe statt Bildungskarenz
Die Bildungskarenz war jahrzehntelang das zentrale Instrument: Arbeitnehmer stellten eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, das AMS zahlte das Weiterbildungsgeld – und das war weitgehend ein Rechtsanspruch. Wer die Bedingungen erfüllte, bekam die Förderung.
Das gilt seit Juni 2026 nicht mehr. Die Weiterbildungsbeihilfe und ihre Schwester, die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe, funktionieren nach einem neuen Prinzip: Das AMS kann eine Förderung ablehnen, selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – etwa wenn das Budget erschöpft ist oder die Ausbildung als nicht arbeitsmarktrelevant eingestuft wird.
Was die Weiterbildungsbeihilfe leistet
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Mindestbetrag täglich | € 41,49 (einkommensabhängig gestaffelt) |
| Maximale Dauer | 12 Monate innerhalb von 4 Jahren |
| Mindeststundenanzahl | 20 Std./Woche (16 Std. mit Kinderbetreuungspflichten unter 7 J.) |
| Mindestausbildungsdauer | 2 Monate |
| Voraussetzung Beschäftigung | Mind. 12 Monate arbeitslosenversicherungspflichtig beim aktuellen Arbeitgeber |
| Einkommen unter € 3.465 brutto | Verpflichtende AMS-Berufsberatung vor Antragstellung |
| Einkommen über € 3.465 brutto | Arbeitgeber muss 15% der Förderung mitfinanzieren |
| Rechtsanspruch | Nein – Ermessensentscheidung des AMS |
Die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe richtet sich an alle, die nicht vollständig aus dem Beruf aussteigen wollen: Die Arbeitszeit wird um 25 bis 50 Prozent reduziert, darf aber nicht unter 10 Stunden pro Woche fallen. Die Ausbildung muss mindestens 4 Monate dauern und mindestens 10 Stunden pro Woche umfassen. Pflichtberatung und Arbeitgeberbeitrag entfallen hier.
Wichtig zu verstehen: Die Vereinbarung über die Bildungskarenz mit dem Arbeitgeber muss trotzdem weiterhin abgeschlossen werden – sie wird aber erst wirksam, nachdem das AMS die Förderung genehmigt hat. Wer zuerst mit dem Arbeitgeber unterschreibt und dann zum AMS geht, riskiert, ohne Förderung dazustehen.
Alle Details zur Antragstellung finden Sie in unserem ausführlichen Guide: Bildungskarenz beantragen – Schritt für Schritt (aktualisiert für die neue Weiterbildungsbeihilfe).
Fachkräftestipendium: Wenn die Umschulung existenziell absichern soll
Wer einen echten Berufswechsel plant – und dabei in einem der offiziellen Mangelberufe landen will –, findet im Fachkräftestipendium das mächtigste AMS-Instrument. Es sichert nicht nur Kurskosten, sondern den gesamten Lebensunterhalt für die Ausbildungsdauer ab, maximal 3 Jahre.
Das Stipendium richtet sich an Personen, die arbeitslos gemeldet sind oder ihre Beschäftigung für die Ausbildung unterbrechen, und die in den letzten 15 Jahren mindestens 4 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Ein Hochschulabschluss schließt aus. Die Ausbildung muss mindestens 3 Monate dauern und mindestens 20 Stunden pro Woche umfassen.
Der Betrag entspricht mindestens dem Mindestsatz des Arbeitslosengeldes oder – falls höher – dem tatsächlichen Arbeitslosengeldanspruch. Während des Stipendiums bleibt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aufrecht.
Geförderte Bereiche sind laut AMS MINT-Berufe sowie Gesundheits- und Sozialberufe, in denen Fachkräftemangel herrscht. Eine aktuelle Liste der anerkannten Ausbildungen stellt die jeweilige AMS-Geschäftsstelle zur Verfügung.
Beachten Sie: Hochschulstudien an Universitäten und Fachhochschulen werden im Rahmen des Fachkräftestipendiums explizit nicht gefördert. Es geht um berufsbildende Qualifikationen, nicht um akademische Grade.
Pflegestipendium: Gezielte Förderung für Gesundheitsberufe
Ein Sonderfall, der für viele Menschen mit Berufswunsch im Gesundheitsbereich besonders attraktiv ist: Das Pflegestipendium des AMS übernimmt nicht nur die Lebenshaltungskosten (mindestens in Höhe des Arbeitslosengeldes), sondern auch die Kurskosten zu 100 Prozent – für bis zu 4 Jahre.
Geförderte Ausbildungen umfassen Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege sowie Sozialbetreuungsberufe. Seit September 2024 werden auch Studiengänge an Fachhochschulen im Pflegebereich einbezogen.
Voraussetzung ist, dass die Pflichtschule mindestens 2 Jahre zurückliegt und ein konkreter Ausbildungsplatz vorliegt. Wer sich in der Pflege umorientieren möchte, sollte das Pflegestipendium als erste Option prüfen, bevor er andere AMS-Programme in Betracht zieht.
AMS-Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Nicht nur Arbeitslose profitieren vom AMS. Die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte richtet sich an Arbeitnehmer, die bereits in einem Dienstverhältnis stehen – und an deren Arbeitgeber. Das AMS kann Kurskosten anteilig übernehmen, wenn die Weiterbildung die Beschäftigungsfähigkeit erhöht oder in Mangelberufe qualifiziert.
Die Förderhöhe und die konkreten Bedingungen variieren stark nach Bundesland, Unternehmensgröße und Qualifikationsziel. Auch das AQUA-Programm (Arbeitsplatznahe Qualifizierung) bietet existenzsichernde Leistungen während zertifizierter Ausbildungen. Details erfragen Sie direkt bei der lokalen AMS-Geschäftsstelle – die Rahmenbedingungen sind bundeslandspezifisch.
Mehr zu AMS-Förderungen im Detail lesen Sie hier: AMS-Förderung Weiterbildung 2026 – Was steht mir zu?
WKO-Bildungsschecks und Landesförderungen
Parallel zu den AMS-Programmen existiert eine Vielzahl an Förderungen, die über die Wirtschaftskammer oder direkt über die Bundesländer vergeben werden. Diese Programme werden seltener kommuniziert – obwohl sie in manchen Fällen schneller und unbürokratischer zu bekommen sind.
WKO-Förderungen auf Bundesebene und in den Ländern
Die Wirtschaftskammer Österreich bündelt Bildungsförderungen unter dem Stichwort „Bildung & Mitarbeitende". Das Kerninstrument ist der Skills Scheck, der Arbeitnehmer und Unternehmen bei der Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen unterstützt.
Mehrere Bundesländer bieten zusätzlich eigene Bildungsschecks an:
- Niederösterreich: WKO NÖ Bildungsscheck für Mitarbeitende
- Steiermark: Bildungsscheck für Ingenieurbüros sowie branchenspezifische Förderungen (Elektrotechnik, Holzverarbeitung, Gastgewerbe)
- Oberösterreich: Weiterbildungsprogramme für Unternehmer und ältere Arbeitnehmer in Kooperation mit AMS OÖ
- Tirol: Spezialisierte Qualifizierungsprogramme für regionale Branchen
Die genauen Beträge und Bedingungen ändern sich regelmäßig und unterscheiden sich je nach Bundesland, Branche und Betriebsgröße. Die WKO-Website bietet eine Filterfunktion nach Bundesland und Thema. Für Weiterbildungen im WIFI-Bereich lohnt sich auch die direkte Anfrage beim regionalen WIFI.
Landesförderungen: Der unterschätzte Trumpf
Neben den WKO-Programmen haben alle neun Bundesländer eigene Fördertöpfe für Weiterbildung – oft mit weniger Antragsstau als beim AMS. Diese sind häufig auf bestimmte Branchen oder Zielgruppen zugeschnitten (z.B. ältere Arbeitnehmer, Frauen in Technikberufen, Klein- und Mittelbetriebe).
Der einfachste Einstiegspunkt: die Förderungsübersicht auf der jeweiligen Landeswebsite oder die Beratung bei der regionalen Arbeiterkammer.
Weiterbildung steuerlich absetzen: Was wirklich möglich ist
Oft übersehen, aber relevant für alle Berufstätigen: Kurskosten, Fachliteratur und Lernmaterialien für berufliche Weiterbildung lassen sich in Österreich als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das Finanzministerium (BMF) unterscheidet dabei drei Kategorien:
Fortbildung – Vertiefung von Kenntnissen im aktuellen Beruf. Kein Nachweis der konkreten beruflichen Notwendigkeit erforderlich; EDV-Kurse, Sprachkurse und Managementtrainings fallen grundsätzlich hierunter.
Ausbildung – Erwerb von Wissen für einen verwandten Beruf. Beispiel: Ein Elektriker absolviert eine Ausbildung im Bereich Energietechnik. Absetzbar, solange ein fachlicher Zusammenhang besteht.
Umschulung – Ausbildung für einen völlig anderen Beruf. Ebenfalls absetzbar, wenn die Ausbildung so umfassend ist, dass sie einen echten Berufswechsel ermöglicht.
Absetzbar sind jeweils: Kursgebühren, Fachliteratur und Lernmaterialien, Computerhardware (beruflicher Anteil), Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung sowie Diäten bei mehrtägigen Seminaren außerhalb des Wohnorts.
Das Werbungskostenpauschale von € 132 pro Jahr wird automatisch berücksichtigt. Übersteigen die tatsächlichen Bildungsausgaben diesen Betrag – was bei einem einzigen Kurs häufig der Fall ist –, lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung mit Belegnachweis. Die Belege sollten 7 Jahre aufbewahrt werden.
Hinweis: Erhaltene Fördermittel (AMS, WKO etc.) müssen von den abzusetzenden Ausgaben abgezogen werden. Doppelt profitieren ist nur möglich, wenn die Förderung die Gesamtkosten nicht vollständig deckt.
Steuerlich interessant wird es auch beim Bilanzbuchhalter-Lehrgang – eine Qualifikation, bei der sich AMS-Förderung und steuerliche Absetzbarkeit kombinieren lassen.
Die gesamte Förderlandschaft: Vergleichstabelle
| Programm | Zielgruppe | Förderbetrag | Maximale Dauer | Schlüsselbedingung |
|---|---|---|---|---|
| Weiterbildungsbeihilfe | Beschäftigte (Bildungsauszeit) | Mind. € 41,49/Tag | 12 Monate / 4 Jahre | 12 Mon. beim aktuellen AG, 20h/Woche Ausbildung |
| Weiterbildungsteilzeitbeihilfe | Beschäftigte (Stundenreduktion) | Mind. € 41,49/Tag (anteilig) | 4 Monate Minimum | Reduktion auf 25–50%, min. 10h/Woche Restarbeit |
| Fachkräftestipendium | Arbeitslose, Berufsumsteiger | Mind. Arbeitslosengeld-Satz | Max. 3 Jahre | 4 J. Beschäftigung in 15 J., Mangelberuf-Ausbildung |
| Pflegestipendium | Arbeitslose (Pflegeberufe) | Mind. Arbeitslosengeld + 100% Kurskosten | Max. 4 Jahre | Konkreter Ausbildungsplatz in Pflegeberuf |
| AMS-Qualifizierungsförderung | Beschäftigte + Betriebe | Anteilige Kursfinanzierung | Projektbezogen | Betriebliche Antragstellung, regional unterschiedlich |
| WKO Skills Scheck / Bildungsscheck | Beschäftigte + KMU | Variabler Zuschuss (regional) | Laufzeit Kurs | Kammermitgliedschaft oder Bundesland-Kriterien |
| Steuerliche Absetzbarkeit | Alle Berufstätigen | Individuell (Grenzsteuersatz) | Jährlich geltend machbar | Beruflicher Zusammenhang, Belege über € 132/Jahr |
Welches Programm passt zu welcher Situation?
Statt einer abstrakten Liste hier drei konkrete Szenarien, die den Alltag in Österreich abbilden:
Szenario 1: Vollzeitbeschäftigte Bürokauffrau, 34, plant Bilanzbuchhalterin
Sie ist seit 3 Jahren bei ihrem Arbeitgeber. Ihr Bruttolohn liegt bei € 2.800. Sie will 12 Monate lang eine Vollzeitausbildung absolvieren. Weiterbildungsbeihilfe prüfen (AMS-Pflichtberatung wegen Einkommen unter € 3.465), parallel steuerliche Absetzbarkeit von Kursmaterialien. Arbeitgeber muss keine Zuzahlung leisten. Risiko: kein Rechtsanspruch.
Szenario 2: Arbeitsloser IT-Projektmanager, 41, will in Cybersecurity wechseln
Er war 12 Jahre im Beruf. Fachkräftestipendium (IT-Security = anerkannter Mangelberuf), Lebenshaltungskosten für bis zu 3 Jahre gesichert. Hochschulstudium ausgeschlossen, aber Fachlehrgänge (z.B. am WIFI) förderfähig. Antrag möglichst 3 Monate vor Ausbildungsbeginn stellen.
Szenario 3: Krankenschwester, 28, will zur Pflegefachassistentin aufsteigen
Sie ist derzeit in Karenz. Pflegestipendium (100% Kurskosten + Lebensunterhalt), maximale Laufzeit 4 Jahre. Pflegefachassistenz-Ausbildungen sind explizit gelistet. Direkt beim lokalen AMS vor Ausbildungsstart beantragen.
Kombinieren erlaubt? Wie Förderungen zusammenwirken
Eine häufige Frage: Kann man mehrere Förderungen gleichzeitig beziehen? Die Antwort ist differenziert.
AMS-Geldleistungen wie Weiterbildungsbeihilfe, Fachkräftestipendium und Pflegestipendium schließen sich in der Regel gegenseitig aus – wer eine bezieht, kann nicht parallel eine andere beantragen. WKO-Bildungsschecks hingegen können in vielen Bundesländern zusätzlich zu AMS-Förderungen beantragt werden, da sie auf Kurskosten abzielen, nicht auf Lebenshaltungskosten.
Die steuerliche Absetzbarkeit ist immer ergänzend möglich – allerdings nur für den Teil der Kosten, der nicht durch Förderungen gedeckt wurde. Wer einen Kurs für € 2.000 belegt und € 1.500 Förderung erhält, kann nur die verbleibenden € 500 als Werbungskosten geltend machen.
Wer Teilzeit studiert, statt ganz aus dem Beruf auszusteigen, sollte sich das Teilzeitstudium in Österreich genauer ansehen – inklusive Förderoptionen für Studierende im Beruf.
Die fünf häufigsten Fehler bei der Antragstellung
Nach der Abschaffung der Bildungskarenz ist Sorgfalt wichtiger denn je. Diese Fehler rächen sich:
Bildungskarenz-Vereinbarung vor AMS-Antrag unterschreiben. Die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber wird erst nach AMS-Genehmigung wirksam. Wer das umdreht, riskiert, ohne Förderung freigestellt zu sein.
Ausbildung mit zu wenig Wochenstunden wählen. Unter 20 Stunden pro Woche (bzw. 16 mit Kinderbetreuung) ist keine Weiterbildungsbeihilfe möglich. Manche Kurse an BFI oder WIFI sind bewusst kürzer konzipiert – nachfragen lohnt sich.
Antrag zu spät stellen. Beim Fachkräftestipendium gilt: frühestens 3 Monate vor Ausbildungsbeginn, aber jedenfalls vor dem ersten Kurstag. Rückwirkende Anträge werden nicht angenommen.
Budgetlage des AMS ignorieren. Da die Weiterbildungsbeihilfe kein Rechtsanspruch mehr ist, kann das AMS bei erschöpftem Budget ablehnen. Frühzeitige Beratung und Antragstellung erhöhen die Chancen.
Steuerliche Absetzbarkeit vergessen. Selbst bei vollständig geförderter Ausbildung gibt es oft absetzbare Nebenkosten: Fahrtkosten, Fachliteratur, Arbeitsmaterialien. Die Arbeitnehmerveranlagung dauert 15 Minuten – das Geld kommt zurück.
Alle Schritte für die Antragstellung der Weiterbildungsbeihilfe sind im Guide Weiterbildungsgeld Österreich 2026 detailliert beschrieben.
Wo beantrage ich welche Förderung?
AMS-Förderungen (Weiterbildungsbeihilfe, Fachkräftestipendium, Pflegestipendium, Qualifizierungsförderung): Persönlich in der zuständigen AMS-Geschäftsstelle oder über das MeinAMS-Portal (mein.ams.at). Termine vorab vereinbaren – bei der Weiterbildungsbeihilfe ist eine Beratung für Einkommen unter € 3.465 verpflichtend.
WKO-Bildungsschecks: Direkt über die Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes oder über das WKO-Förderportal (wko.at/foerderung). Die Verfügbarkeit variiert nach Bundesland.
Steuerliche Absetzbarkeit: Über die Arbeitnehmerveranlagung im FinanzOnline-Portal (finanzonline.bmf.gv.at) oder über einen Steuerberater. Bis 31. Dezember des folgenden Jahres rückwirkend einreichbar, bei Erststattung bis zu 5 Jahre rückwirkend.
FAQ – Häufige Fragen zur Weiterbildungsförderung in Österreich
Kann ich die neue Weiterbildungsbeihilfe beantragen, wenn ich erst 6 Monate bei meinem Arbeitgeber bin?
Nein. Voraussetzung ist eine mindestens 12-monatige arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie einen Antrag stellen.
Was ist der Unterschied zwischen Weiterbildungsbeihilfe und Weiterbildungsteilzeitbeihilfe?
Bei der Weiterbildungsbeihilfe unterbrechen Sie Ihre Erwerbstätigkeit vollständig für die Ausbildung (vergleichbar mit der alten Bildungskarenz). Bei der Weiterbildungsteilzeitbeihilfe reduzieren Sie nur Ihre Arbeitszeit um 25–50 Prozent und bleiben teilzeit tätig, während Sie sich parallel weiterbilden.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Weiterbildungsbeihilfe?
Nein – das ist der zentrale Unterschied zur früheren Bildungskarenz. Das AMS entscheidet nach Ermessen. Auch wenn Sie alle formalen Voraussetzungen erfüllen, kann die Förderung abgelehnt werden, wenn das Budget erschöpft ist oder die Ausbildung als nicht ausreichend arbeitsmarktrelevant eingestuft wird.
Kann ich das Fachkräftestipendium für ein Fachhochschulstudium nutzen?
Nein. Hochschulstudien an Universitäten und Fachhochschulen sind vom Fachkräftestipendium explizit ausgeschlossen. Das Programm fördert berufsbildende Qualifikationen in anerkannten Mangelberufen, keine akademischen Grade.
Wie hoch ist die steuerliche Ersparnis durch die Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten?
Das hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab. Bei einem Jahreseinkommen von € 30.000 (Grenzsteuersatz 42%) und Kurskosten von € 1.000 (nach Abzug von Förderungen) beträgt die Steuerersparnis rund € 420. Die Absetzbarkeit gilt nur für Ausgaben über dem automatischen Werbungskostenpauschale von € 132 pro Jahr.
Kann ich WKO-Bildungsscheck und Weiterbildungsbeihilfe kombinieren?
Grundsätzlich ja, da WKO-Schecks auf Kurskosten abzielen und die Weiterbildungsbeihilfe Lebenshaltungskosten ersetzt. Allerdings müssen erhaltene Förderungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit abgezogen werden. Klären Sie die Kombinierbarkeit vorab mit der jeweiligen Stelle.
Was passiert, wenn ich die Weiterbildungsbeihilfe erhalte, die Ausbildung aber abbreche?
Bei vorzeitigem Abbruch ohne triftigen Grund muss die erhaltene Förderung in der Regel zurückbezahlt werden. Das AMS ist über den Abbruch unverzüglich zu informieren. Bei Nachweis eines wichtigen Grundes (Krankheit, schwerwiegende familiäre Umstände) kann das AMS Ausnahmen gewähren.
Gilt die Weiterbildungsbeihilfe auch für Online-Kurse?
Grundsätzlich ja, sofern die Ausbildung die Mindestanforderungen erfüllt (mindestens 20 Stunden pro Woche, mindestens 2 Monate Dauer) und als ausreichend strukturiert und nachweisbar gilt. Das AMS prüft im Einzelfall, ob die Online-Ausbildung die formalen Kriterien erfüllt. Kürzere Online-Kurse ohne formalen Abschluss werden in der Regel nicht anerkannt.