Länderförderungen für Weiterbildung: Bildungsscheck, Bildungsbonus und Co.
Was viele nicht wissen: Neben den bundesweiten Förderungen (AMS, Bildungskarenz) hat jedes österreichische Bundesland eigene Weiterbildungsförderungen. Die Höhe, die Voraussetzungen und die Namen unterscheiden sich – aber eines haben sie gemeinsam: Sie sind oft einfacher zu bekommen als gedacht.
Überblick: Landesförderungen nach Bundesland
| Bundesland | Förderung | Max. Höhe | Zielgruppe |
|---|---|---|---|
| Wien | waff Bildungskonto | 5.000 € | Wiener ArbeitnehmerInnen |
| Niederösterreich | NÖ Bildungsförderung | 2.500 € | ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose |
| Oberösterreich | Bildungskonto OÖ | 2.700 € | ArbeitnehmerInnen mit Hauptwohnsitz OÖ |
| Steiermark | Steirischer Bildungsscheck | 2.000 € | Beschäftigte bis 50.000 € Jahresbrutto |
| Salzburg | Bildungsscheck | 2.000 € | ArbeitnehmerInnen |
| Tirol | Bildungsgeld update | 2.500 € | TirolerInnen in Beschäftigung |
| Vorarlberg | Bildungszuschuss | 2.000 € | Beschäftigte |
| Kärnten | Qualifizierungsförderung | 2.700 € | Kärntner ArbeitnehmerInnen |
| Burgenland | Bildungsförderung | 2.000 € | Beschäftigte |
Niederösterreich: Bildungsförderung
Die NÖ Bildungsförderung des Landes Niederösterreich unterstützt berufsbezogene Weiterbildung mit bis zu 2.500 Euro – 80 Prozent der Kurskosten werden übernommen. Die Förderung richtet sich an ArbeitnehmerInnen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Gefördert werden Kurse bei WIFI, BFI, Volkshochschulen und anderen anerkannten Bildungseinrichtungen.
Besonders attraktiv: Der NÖ Bildungsbonus fördert auch Meister- und Befähigungsprüfungen. Wer die Meisterprüfung besteht, bekommt einen Teil der Kurskosten zurückerstattet.
Oberösterreich: Bildungskonto
Das OÖ Bildungskonto fördert berufliche Weiterbildung mit bis zu 2.700 Euro (maximal 60 Prozent der Kurskosten). ArbeitnehmerInnen, WiedereinsteigerInnen und arbeitslose Personen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich können die Förderung beantragen. Besonders großzügig ist OÖ bei der Werkmeisterschule – hier werden die Kosten fast vollständig übernommen.
Steiermark: Bildungsscheck
Der Steirische Bildungsscheck fördert bis zu 2.000 Euro pro Person und Kalenderjahr. Beschäftigte mit einem Jahresbrutto von bis zu 50.000 Euro haben Anspruch. Gefördert werden alle berufsbezogenen Kurse bei anerkannten Bildungseinrichtungen. Der Antrag läuft über die Wirtschaftsinitiative Steiermark.
Tirol: Bildungsgeld update
Das Tiroler Bildungsgeld update fördert mit bis zu 2.500 Euro und ist besonders unkompliziert zu beantragen. Es richtet sich an TirolerInnen in Beschäftigung, die sich beruflich weiterbilden wollen. Auch der Besuch von WIFI-Kursen, BFI-Lehrgängen und FH-Studiengängen wird unterstützt.
So beantragen Sie die Landesförderung
Der Antrag läuft in jedem Bundesland ähnlich ab:
- Auf der Website des Landes die genauen Fördervoraussetzungen prüfen
- Kursangebot einholen (Anbieter, Kosten, Dauer)
- Förderantrag online oder per Post einreichen
- Förderzusage abwarten, dann Kurs anmelden
- Nach Kursabschluss Zahlungsnachweis und Kursbestätigung einreichen
Wichtig: Die meisten Bundesländer fordern, dass der Antrag vor Kursbeginn gestellt wird. Rückwirkende Förderungen sind selten möglich.
Förderungen kombinieren
Die Landesförderungen können oft mit anderen Förderungen kombiniert werden – zum Beispiel mit dem AMS-Bildungskonto oder dem waff (in Wien). Zusätzlich können Weiterbildungskosten steuerlich abgesetzt werden. Die optimale Kombination finden Sie am besten im Beratungsgespräch bei Ihrem Bundesland.
Häufig gestellte Fragen zu Länderförderungen
Kann ich Förderungen aus mehreren Bundesländern bekommen?
Nein, die Landesförderung richtet sich nach Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können die Förderung nur in dem Bundesland beantragen, in dem Sie gemeldet sind.
Werden auch Online-Kurse gefördert?
Ja, die meisten Bundesländer fördern auch Online-Kurse, sofern sie von anerkannten Bildungseinrichtungen angeboten werden und berufsrelevant sind.
Wie oft kann ich die Landesförderung in Anspruch nehmen?
Das variiert nach Bundesland. In den meisten Fällen können Sie die Förderung jährlich oder alle zwei Jahre erneut beantragen.