AMS-Bildungskonto: So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung in Österreich

Wer sich beruflich weiterentwickeln will, steht in Österreich oft vor einer simplen Frage: Wer zahlt das? Die Kursgebühren für ein WIFI-Diplom, einen BFI-Lehrgang oder ein FH-Studium liegen schnell bei mehreren tausend Euro. Genau hier kommt das AMS-Bildungskonto ins Spiel – eine der wichtigsten Förderungen für berufliche Weiterbildung in Österreich.

Was ist das AMS-Bildungskonto?

AMS-Bildungskonto: So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung in Österreich

Das AMS-Bildungskonto ist keine klassische Einmalförderung, sondern ein flexibles Förderkonto. Das AMS (Arbeitsmarktservice) stellt Ihnen im Laufe Ihres Berufslebens ein bestimmtes Budget zur Verfügung, das Sie für Weiterbildungen nutzen können. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Bundesland, Ihrer beruflichen Situation und dem konkreten Kurs ab.

In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie beim AMS als arbeitssuchend gemeldet sind oder Ihr Arbeitsplatz gefährdet ist, können die Kurskosten teilweise oder sogar vollständig übernommen werden. Aber auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen erhalten – dann meistens über die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QfB).

Wer hat Anspruch auf AMS-Förderungen?

Die Anspruchsvoraussetzungen variieren je nach Förderprogramm. Grundsätzlich gibt es drei Hauptzielgruppen:

Arbeitssuchende Personen

Wenn Sie beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind, haben Sie die besten Chancen auf eine Kursförderung. Das AMS kann Kurskosten übernommen, Fahrtkosten erstatten und während der Ausbildung das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe weiterzahlen. Die Entscheidung trifft Ihre AMS-Beraterin oder Ihr AMS-Berater – und die hängt davon ab, ob die Weiterbildung Ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessert.

Ein Tipp aus der Praxis: Kommen Sie zum Beratungsgespräch mit einem konkreten Vorschlag. Wenn Sie bereits wissen, welchen Kurs Sie besuchen möchten und warum er Ihre Jobchancen verbessert, steigen Ihre Chancen auf Bewilligung erheblich. Das AMS schätzt eigeninitiative KundInnen.

Beschäftigte mit niedrigem Einkommen

Auch wenn Sie in Beschäftigung sind, gibt es Fördermöglichkeiten. Die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QfB) unterstützt Unternehmen, die ihre MitarbeiterInnen weiterbilden. In Wien kommt der waff als zusätzliche Förderstelle dazu. ArbeitnehmerInnen mit geringem Einkommen (unter der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage) profitieren besonders.

WiedereinsteigerInnen

Frauen und Männer, die nach einer Karenz oder einer längeren beruflichen Pause wieder einsteigen wollen, finden beim AMS spezielle Förderprogramme. Das FiT-Programm (Frauen in Technik) fördert gezielt Frauen in technischen Berufen – inklusive Kurskosten und Beihilfe zum Lebensunterhalt.

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Im Prinzip kann das AMS jede arbeitsmarktrelevante Weiterbildung fördern. In der Praxis werden besonders häufig gefördert:

  • IT-Kurse: Programmierung, Netzwerktechnik, IT-Security, Datenanalyse
  • Pflege-Ausbildungen: Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Heimhilfe
  • Kaufmännische Lehrgänge: Buchhaltung, Personalverrechnung, Bürokauffrau/-mann
  • Technische Kurse: Schweißen, CNC, Elektrotechnik, Werkmeisterschule
  • Sprachkurse: Deutsch als Fremdsprache, Business Englisch
  • FH-Studiengänge: Besonders berufsbegleitende Formate über das Fachkräftestipendium

Nicht gefördert werden in der Regel Hobby-Kurse, rein persönlichkeitsbildende Seminare ohne Arbeitsmarktbezug und Ausbildungen, die keinen erkennbaren Nutzen für Ihre berufliche Zukunft haben.

Wie beantrage ich das AMS-Bildungskonto?

AMS-Bildungskonto: So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung in Österreich - illustration

Der Antragsprozess läuft über Ihre regionale AMS-Geschäftsstelle. So gehen Sie vor:

Schritt 1: Beratungstermin vereinbaren

Kontaktieren Sie Ihre AMS-Geschäftsstelle telefonisch oder über das eAMS-Konto und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wichtig: Beginnen Sie den Kurs nicht vor der Bewilligung – rückwirkende Förderungen gibt es praktisch nicht.

Schritt 2: Kursangebot mitbringen

Recherchieren Sie vorab das Kursangebot und bringen Sie zum Beratungsgespräch die Kursbeschreibung, die Kosten und den geplanten Starttermin mit. Bevorzugt werden Ö-Cert-zertifizierte Anbieter – denn die Qualitätssicherung ist dem AMS wichtig.

Schritt 3: Bewilligung abwarten

Ihre Beraterin oder Ihr Berater prüft, ob die Weiterbildung arbeitsmarktrelevant ist und zu Ihrem beruflichen Profil passt. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Förderbescheid. Erst dann melden Sie sich zum Kurs an.

Förderhöhe und Dauer

Die maximale Förderhöhe variiert nach Bundesland und Förderprogramm. Als Faustregel: Das AMS kann Kurskosten von einigen hundert bis zu 10.000 Euro übernehmen. Bei Umschulungen in Mangelberufe (Pflege, IT, Technik) sind auch höhere Beträge möglich.

Zusätzlich zu den Kurskosten kann das AMS folgende Beihilfen gewähren:

  • Beihilfe zum Lebensunterhalt: Wenn Sie während des Kurses keinen anderen Einkommensbezug haben
  • Fahrtkosten: Für den Weg zum Kursort
  • Kinderbetreuungsbeihilfe: Wenn Sie wegen des Kurses Kinderbetreuung benötigen

Alternativen und Ergänzungen zum AMS-Bildungskonto

Das AMS-Bildungskonto ist nur eine von vielen Fördermöglichkeiten. Oft lassen sich verschiedene Förderungen kombinieren:

Mein Rat: Lassen Sie sich zuerst beim AMS beraten, dann bei Ihrem Bundesland, und vergessen Sie nicht die steuerliche Komponente. Die meisten Menschen schöpfen die verfügbaren Förderungen bei Weitem nicht aus.

Häufig gestellte Fragen zum AMS-Bildungskonto

Kann ich das AMS-Bildungskonto auch als Beschäftigter nutzen?

Direkt nicht – das Bildungskonto richtet sich primär an arbeitssuchende Personen. Beschäftigte können aber über die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QfB) oder den waff (in Wien) Förderungen erhalten. Sprechen Sie mit Ihrem AMS-Berater über Ihre Möglichkeiten.

Wie lange dauert es, bis der Antrag bewilligt wird?

In der Regel erhalten Sie innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dem Beratungsgespräch eine Rückmeldung. Bei komplexeren Fällen kann es länger dauern. Planen Sie den Kursstart daher mit ausreichend Vorlauf.

Muss ich den Kurs bei einem bestimmten Anbieter besuchen?

Nein, Sie können den Anbieter frei wählen. Das AMS bevorzugt allerdings Ö-Cert-zertifizierte Bildungseinrichtungen (WIFI, BFI, Volkshochschulen, zertifizierte private Anbieter). Bei nicht-zertifizierten Anbietern wird genauer geprüft.

Was passiert, wenn ich den Kurs abbreche?

Bei einem Kursabbruch ohne triftigen Grund kann das AMS die Förderung einstellen und unter Umständen bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern. Bei einem berechtigten Abbruchgrund (Krankheit, Jobaufnahme) wird der Fall individuell beurteilt.

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