Immobilientreuhänder-Ausbildung: Makler, Verwalter, Bauträger
Die Immobilienbranche in Österreich boomt – und mit ihr der Bedarf an qualifizierten ImmobilientreuhänderInnen. Ob Makler, Verwalter oder Bauträger: Für die Ausübung des reglementierten Gewerbes brauchen Sie eine Befähigungsprüfung. Der WIFI-Lehrgang ist der klassische Weg dorthin.
Was ist ein Immobilientreuhänder?
Der Begriff Immobilientreuhänder umfasst in Österreich drei Berufsbilder: Immobilienmakler (Vermittlung von Immobilien), Immobilienverwalter (Verwaltung von Wohnungseigentums- und Mietobjekten) und Bauträger (Errichtung und Verkauf von Immobilien). Alle drei sind reglementierte Gewerbe – Sie brauchen eine Gewerbeberechtigung.
Der WIFI-Lehrgang
Der Immobilientreuhänder-Lehrgang am WIFI dauert ein bis zwei Semester und bereitet auf die Befähigungsprüfung vor. Inhalte: Immobilienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Bewertung, Marketing und Praxisfälle. Kosten: 3.500-5.500 Euro.
Befähigungsprüfung
Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer abgenommen und besteht aus schriftlichen und mündlichen Teilen. Die Durchfallquote liegt bei etwa 30 Prozent – eine gute Vorbereitung ist also wichtig.
Fortbildungspflicht
ImmobilientreuhänderInnen müssen alle drei Jahre 60 Stunden fachspezifische Fortbildung nachweisen. WIFI, BFI und die ÖVI (Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft) bieten anerkannte Fortbildungen an.
Häufig gestellte Fragen
Was verdient ein Immobilienmakler in Österreich?
Das Einkommen variiert stark – von 30.000 Euro (Einsteiger, angestellt) bis weit über 100.000 Euro (erfahren, selbstständig). Die Provision beträgt in Österreich bis zu drei Monatsmieten oder drei Prozent des Kaufpreises.
Kann ich auch ohne Befähigungsprüfung in der Immobilienbranche arbeiten?
Als angestellte/r MitarbeiterIn in einem Immobilienbüro ja – die Gewerbeberechtigung braucht der Betrieb, nicht jede/r einzelne MitarbeiterIn. Für die Selbstständigkeit brauchen Sie die Befähigungsprüfung.
Wird die Ausbildung gefördert?
Ja, über AMS-Förderungen, Landesförderungen und steuerliche Absetzbarkeit.